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Die Schulkommission steht Ihnen jederzeit für Fragen in Zusammenhang mit dem Schulbetrieb zur Verfügung bzw. wird Sie an die entsprechende Ansprechperson weiterleiten.
 

Fahrni Daniela
(Präsidentin, Mitglied Gemeinderat)

 
sk(at)schule-fahrni.ch
Calame René    
Grossen Monika    
Pfeffing Monika    
Wenger Boss Daniela    
Schulsekretariat   info(at)gemeinde-fahrni.ch

Grundsätzlich gilt:
1. Kontakt: Betreffende Lehrerperson
2. wenn nötig: Beizug Schulleitung (Regula Marti)
3. wenn nötig: Beizug Schulkommission, bzw. einzelne Mitglieder nach Bedarf
 

Grundaufgaben der Schulkommission

Volksschulgesetz (VSG) vom 19. März 1992

Art. 35
  1. Die Schulkommissionen stellen die gute Führung der Schulen sicher.
  2. Die Schulkommissionen
    1. sorgen dafür, dass jedes Kind die Volksschule gemäss der kantonalen Gesetzgebung besucht,
    2. sorgen für die Verankerung der Schulen in der Gemeinde,
    3. legen die strategische Ausrichtung der Schulen fest,
    4. nehmen die übrigen Aufgaben und Befugnisse gemäss der Volksschulgesetzgebung, der Lehreranstellungsgesetzgebung und den Bestimmungen der Gemeinde wahr.