Meldungen Tombolas und Lottos
Ab 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Die Vorgaben sind einzuhalten.Meldefrist: 30 Tage vor der Veranstaltung
Die Checkliste und das Onlineformular finden Sie hier sowie weitere Informationen.